Die Aufsichtspflicht des Kindergartens beginnt erst, wenn Sie Ihr Kind an eine Mitarbeiterin aus der Gruppe übergeben haben. Ebenso wichtig ist es, dass Ihr Kind sich beim Abholen persönlich von einer Mitarbeiterin aus der Gruppe verabschiedet.
Bei Veranstaltungen mit Eltern verbleibt die Aufsichtspflicht bei Ihnen!